Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist zum 25.05.2016 in Kraft getreten und wurde zum 25.05.2018 wirksam. Damit hat die DSGVO die bereits seit 1995 geltende EU-Datenschutzrichtlinie Richtlinie 95/46/EG und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit dem Ziel abgelöst, das Datenschutzniveau innerhalb der EU anzugleichen und die Rechte der Betroffenen stärker zu schützen.
Verglichen mit anderen Ländern wird sich in Deutschland nicht alles grundsätzlich ändern. Viele der datenschutzrechtlichen Konzepte und Grundsätze der EU-DSGVO sind ähnlich dem in Deutschland bisherigen geltenden Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Nichts desto trotz ist es unumgänglich, die Datenschutzpraxis in Ihrem Unternehmen zu überprüfen und das Datenschutzmanagement nach den regulatorischen Anforderung der EU-DSGVO sowie dem Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (DSAnpUG-EU) anzupassen und weiterzuentwickeln.
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